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Top Beratung für führende Unternehmen und UnternehmerInnen.

Zu unseren Mandanten zählen neben nationalen und internationalen Groß- und Mittelbetrieben, UnternehmerInnen, Industriellenfamilien und Privatstiftungen auch staatliche Stellen und Interessensvertretungen, Universitäten, Wirtschaftstreuhänder und andere Rechtsanwaltskanzleien. Durch unsere flexiblen Strukturen sind wir in der Lage, uns bestmöglich an die Bedürfnisse unserer Klienten anzupassen.

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Aktuelle News


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www.testament.wien | Mai 2026

Auf www.testament.wien werden als erster Einstieg in die Materie die wesentlichen Fragen rund um Testament, Erbschaft und Pflichtteil beantwortet. Da in Österreich aktuell keine Erbschaftssteuer erhoben wird, sollten auch Strukturierungen unter Lebenden angedacht werden.

Das Informationsangebot unter www.testament.wien wurde um einen eigenen Pflichtteilsrechner und die neue OGH-Judikatur erweitert.

TrendAnwaltsranking2026
TREND-ANWALTSRANKING | April 2026

Anwälte der ARNOLD Rechtsanwälte belegen laut dem Trend-Anwaltsranking den ersten Platz bei Privatkunden und Stiftern, den siebenten Platz im Immobilienrecht und den dritten Platz im Steuerrecht. Nikolaus Arnold wurde als einer der Top-Platzierten aller österreichischen Anwälte ausgezeichnet.

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Immobilien Magazin: Top-Anwält:innen 2026 | April 2026

Das Immobilien Magazin nennt Florian Arnold als einen der Top-Anwält:innen 2026 (Die Besten der Branche).

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Kommentar zum Grunderwerbsteuergesetz 1987 (2026)

Kommentar zum Grunderwerbsteuergesetz 1987 (19. Ergänzungslieferung; 2026) mit einer vollständigen, systematischen Aufarbeitung aller Neuerungen, unter anderem zu den Themen:

  • Share Deals neu geregelt - Abgesenkte Beteiligungsschwelle - Direkte und indirekte Beteiligungen
  • Immobiliengesellschaft und gestaffelte Steuersätze
  • Wert des Grundstücks und Bemessungsgrundlage
  • Änderung des Steuerschuldners

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Fragen der möglichen rechtsgeschäftlichen Bevollmächtigung innerhalb des Stiftungsvorstands im Grundbuchsverfahren (2026)

OGH 3.6.2025, 5 Ob 33/25a: Fragen der möglichen rechtsgeschäftlichen Bevollmächtigung innerhalb des Stiftungsvorstands im Grundbuchsverfahren, GesRZ 2026, 52


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Grundrechte im Feintuning: Der VfGH und das WiEReG (2026)

Editorial, GesRZ 2026, 1: Grundrechte im Feintuning: Der VfGH und das WiEReG


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