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Top Beratung für führende Unternehmen und UnternehmerInnen.

Zu unseren Mandanten zählen neben nationalen und internationalen Groß- und Mittelbetrieben, UnternehmerInnen, Industriellenfamilien und Privatstiftungen auch staatliche Stellen und Interessensvertretungen, Universitäten, Wirtschaftstreuhänder und andere Rechtsanwaltskanzleien. Durch unsere flexiblen Strukturen sind wir in der Lage, uns bestmöglich an die Bedürfnisse unserer Klienten anzupassen.

In Steuerfragen; Immo-Deals und Privatkunden gilt die Kanzlei als Topadresse.

TREND 17/2017

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Juve Ranking Juli 2023 | Juli 2023

ARNOLD Rechtsanwälte wurde von JUVE als eine der führenden Kanzleien Österreichs in den Bereichen Immobilienwirtschaftsrecht und Privates Baurecht ausgezeichnet.


Private Wealth Law Juni 2023 | Juni 2023

ARNOLD Rechtsanwälte wurden von HNW Chambers als einzige Kanzlei in Österreich auf Band 1 im Bereich Private Wealth Law gereiht.

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TREND-ANWALTSRANKING April 2023 | April 2023

Anwälte der ARNOLD Rechtsanwälte belegen laut dem Trend-Anwaltsranking den ersten Platz bei Private Clients, den dritten Platz im Steuerrecht und den vierten Platz im Immobilienrecht. Nikolaus Arnold wurde als einer der Top-Platzierten aller österreichischen Anwälte ausgezeichnet.

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Vorausblickende Gestaltung der Stiftungserklärung (2023)

Vorausblickende Gestaltung der Stiftungserklärung, GesRZ 2023, 221


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main cover 9783214252472 l

Die Stiftungszusatzurkunde und Nebenabreden bei Privatstiftungen, in Kalss/U.Torggler (Hrsg), Der Sideletter (2023)

Die Stiftungszusatzurkunde und Nebenabreden bei Privatstiftungen, in Kalss/U.Torggler (Hrsg), Der Sideletter, Manz Verlag, Wien (2023), 116 Seiten


Unzulässigkeit einer „Wandlungsklausel“ (Zustimmungs- bzw Anhörungsrecht) bei aufsichtsratsähnlichem Beirat in einer Privatstiftung (2023)

OGH 18.11.2022, 6 Ob 174/22i: Unzulässigkeit einer „Wandlungsklausel“ (Zustimmungs- bzw Anhörungsrecht) bei aufsichtsratsähnlichem Beirat in einer Privatstiftung, GesRZ 2023, 62


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