Wir begleiten unsere Mandanten in allen wesentlichen Bereichen.
Jede unternehmerische Beziehung wurzelt in einem Vertrag. ARNOLD Rechtsanwälte gestaltet, prüft und verhandelt Verträge aller Art — mit dem Anspruch, wirtschaftliche Ziele präzise und dauerhaft rechtssicher abzubilden. Wir verbinden juristische Sorgfalt mit Verhandlungserfahrung und einem klaren Verständnis für die wirtschaftlichen Interessen unserer Mandanten.
Die Gestaltung von Unternehmenskaufverträgen erfordert eine sorgfältige Abstimmung von Garantiekatalogen, Haftungsbeschränkungen, Kaufpreisanpassungsmechanismen und Wettbewerbsverboten. Wir vertreten Käufer und Verkäufer mit gleicher Kompetenz.
Wir gestalten Lizenzvereinbarungen, Franchise-Verträge, Joint-Venture-Agreements und sonstige Kooperationsverträge, die den Interessen aller Beteiligten gerecht werden und klare Regelungen für den Konfliktfall vorsehen.
Im Bereich des Bauwesens verhandeln und prüfen wir Generalunternehmerverträge, Architektenverträge und Subunternehmervereinbarungen zu Haftung, Gewährleistung und Änderungsmanagement.
Ob Verschmelzungen, Spaltungen, Umwandlungen oder Einbringungen – wir gestalten gesellschaftsrechtliche Umstrukturierungen rechtssicher und steuerschonend, in enger Abstimmung mit der jeweiligen steuerrechtlichen Beratung.
Viele vermögensrelevante Lebensentscheidungen werden durch Verträge gesichert — von Erbverzichten und Pflichtteilsvereinbarungen über Schenkungsverträge bis zu Leibrentenvereinbarungen. Wir entwerfen diese Dokumente mit Blick auf Dauerhaftigkeit und steuerliche Effizienz.
Unsere Vertragsrechtsmandate entstehen häufig im Kontext größerer Transaktionen und Strukturplanungen. Beispielhaft zu nennen sind:
jeder Art vom Start-up über neue Joint Ventures bis hin zu Nachfolgeplanungen.
bei der Strukturherstellung für eine internationale Investmentplattform mit grenzüberschreitender Steuerspaltung.
sowie Generalunternehmerverträge für verschiedene Immobilienprojekte (vom Einfamilienhaus bis hin zum Hotel oder Bürokomplex).