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Stiftungsrecht und Erbrecht (Private Client)

Wir begleiten unsere Mandanten in allen wesentlichen Bereichen.

Die Sicherung und Weitergabe von Vermögen über Generationen erfordert eine Beratung, die juristisches Wissen, ein tiefes Verständnis für familiäre, unternehmerische und persönliche Zusammenhänge und steuerliche Kompetenz vereint. ARNOLD Rechtsanwälte ist eine der führenden Kanzleien im Stiftungsrecht und Erbrecht. Ihr Gründungspartner Nikolaus Arnold hat das Privatstiftungsgesetz als Autor eines der führenden Kommentare zum Privatstiftungsgesetz maßgeblich wissenschaftlich mit geprägt (siehe auch www.privatstiftung.info).

Die Kanzlei begleitet Stifter, Begünstigte und Stiftungsorgane seit der Einführung des PSG 1993 in allen maßgeblichen Fragen und hat bereits in Zusammenhang mit über 200 Stiftungen beraten. Wir vertreten und beraten auch regelmäßig zu den Themen der Nachfolgeplanung sowie in Verlassenschaftsverfahren bzw zur Geltendmachung und Durchsetzung ihrer Ansprüche (zum erbrechtlichen Teil siehe www.testament.wien).

Auswahl unserer Beratungstätigkeiten für Sie im Stiftungsrecht und Erbrecht



Errichtung von Privatstiftungen:

Wir gestalten Stiftungserklärungen und Stiftungszusatzurkunden mit Blick auf die individuellen Ziele des Stifters, die langfristige Governance und die Effizienz der Struktur, damit diese auch in Zukunft den sich sachlich oder rechtlich ändernden Voraussetzungen entspricht.

Überarbeitung bestehender Stiftungserklärungen:

Viele Stiftungsurkunden entsprechen nicht mehr den aktuellen rechtlichen Anforderungen oder den geänderten Lebensumständen der Beteiligten. Wir überarbeiten Stiftungserklärungen rechtssicher und praxisorientiert.

Laufende Stiftungsbetreuung und Governance:

Wir beraten Stiftungsvorstände, Beiräte und Stiftungsprüfer in allen Fragen der laufenden Stiftungsführung. Darüber hinaus übernehmen Kanzleiangehörige Funktionen als Stiftungsvorstände und Beiräte. Bei ausländischen Strukturen stellen wir die Einhaltung der Governance als Protektor sicher.

Family Office und Nachfolgeplanung:

Wir entwickeln ganzheitliche Nachfolgekonzepte für Unternehmerfamilien und Vermögensinhaber — einschließlich der Koordination von Stiftungsstrukturen, erbrechtlichen Instrumenten und steuerlicher Planung. Eine sorgfältige Nachfolgeplanung macht häufig auch die Anpassung von Gesellschaftsverträgen und Syndikatsverträgen notwendig.

Testamentserstellung und Erbrecht:

Wir verfassen Testamente, Erbverträge und letztwillige Verfügungen und beraten in allen erbrechtlichen Fragen, einschließlich Pflichtteilsrecht und Pflegevermächtnis.

Vertretung im Verlassenschaftsverfahren und Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen:

Wir vertreten Erben, Vermächtnisnehmer, Pflichtteilsberechtigte, aber auch Dritte bei der Durchsetzung ihrer Rechte und Ansprüche im Verlassenschaftsverfahren sowie im streitigen Verfahren, bis hin zur Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen und Anfechtung letztwilliger Verfügungen.

 

Eine Auswahl aus unserem Track Record im Bereich Stiftungsrecht und Erbrecht

Wir betreuen eine Vielzahl österreichischer und internationaler Family Offices, Unternehmerfamilien, Stiftungen und (U)HNWI, Stifter, Begünstigte und Stiftungsorgane in allen Fragen der Nachfolgeplanung, des Stiftungsrechts und des Erbrechts samt Verlassenschaftsverfahren:

Gestaltung und Strukturierung

namhafter österreichischer Privatstiftungen und unternehmerischen Strukturen.

Abwicklung eines der größten und komplexesten Verlassenschaftsverfahren in Österreich

unter Einbindung mehrerer Jurisdiktionen sowie zahlreicher Rechtsträger samt erfolgreicher Durchsetzung der KESt-rechtlichen Behandlung von Pflichtteilsergänzungsansprüchen.

Laufende Beratung bei der erbrechtlichen Nachfolgeplanung

auch in Verbindung mit gesellschaftsrechtlichen Strukturen.

Vertretung und Beratung von Erbe

in Zusammenhang mit formungültigen letztwilligen Verfügungen.

Vertretung und Beratung bei der Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen

und Pflichtteilsergänzungsansprüchen ebenso wie der Abwehr derartiger Forderungen.

Eine Auswahl passender Publikationen für Sie aus dem Bereich Stiftungsrecht und Erbrecht

Unsere Anwältinnen und Anwälte publizieren regelmäßig zu aktuellen Fragestellungen des Gesellschaftsrechts und von Unternehmenstransaktionen. Die nachfolgende Auswahl vermittelt einen Einblick in unsere wissenschaftliche Tätigkeit und fachliche Spezialisierung.

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Kommentar zum Privatstiftungsgesetz

Kommentar zum Privatstiftungsgesetz, 4. Auflage, Verlag LexisNexis, Wien (2022), 1.185 Seiten

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Der Stiftungsvorstand 2. Auflage

Arnold/Ginthör, Der Stiftungsvorstand 2. Auflage, smart internet services Verlag (2025), 255 Seiten

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Stiftungshandbuch 3. Auflage

Arnold/Ludwig (Hrsg.), Stiftungshandbuch 3. Auflage, Linde Verlag (2022), 432 Seiten

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Vorausblickende Gestaltung der Stiftungserklärung

GesRZ 2023, 221: Privatstiftungen werden meist zur langfristigen generationsübergreifenden Planung und Gestaltung gewählt
und daher nicht zu Unrecht mit einer vorweggenommenen Erbfolge verglichen. Hier Anregungen gegeben, wie auf mögliche Änderungen der Rahmenbedingungen reagiert werden kann bzw welche Vorsorgen getroffen werden können bzw sollen, um derartige Anpassungen auch zu ermöglichen.

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Privatstiftung und Pflichtteilsrecht

Privatstiftung und Pflichtteilsrecht, Änderungen durch das ErbRÄG 2015 und die EU-ErbVO: GesRZ 2015, 346

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Auszeichnungen im Bereich Stiftungsrecht und Erbrecht

Unsere Expertise im Gesellschaftsrecht und bei Unternehmenstransaktionen wird regelmäßig von renommierten nationalen und internationalen Fachrankings ausgezeichnet. Die folgenden Auszeichnungen unterstreichen unsere führende Stellung in diesem Rechtsgebiet.

TrendAnwaltsranking2026
TREND-ANWALTSRANKING | 2026-04-23

Anwälte der ARNOLD Rechtsanwälte belegen laut dem Trend-Anwaltsranking den ersten Platz bei Privatkunden und Stiftern, den siebenten Platz im Immobilienrecht und den dritten Platz im Steuerrecht. Nikolaus Arnold wurde als einer der Top-Platzierten aller österreichischen Anwälte ausgezeichnet.


Private Wealth Law September 2025 | 2025-09-01

ARNOLD Rechtsanwälte wurden von HNW Chambers auf Band 1 im Bereich Private Wealth Law gereiht, Nikolaus Arnold belegt im individuellen Anwaltsranking ebenfalls Band 1.

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