Wir begleiten unsere Mandanten in allen wesentlichen Bereichen.
Die Sicherung und Weitergabe von Vermögen über Generationen erfordert eine Beratung, die juristisches Wissen, ein tiefes Verständnis für familiäre, unternehmerische und persönliche Zusammenhänge und steuerliche Kompetenz vereint. ARNOLD Rechtsanwälte ist eine der führenden Kanzleien im Stiftungsrecht und Erbrecht. Ihr Gründungspartner Nikolaus Arnold hat das Privatstiftungsgesetz als Autor eines der führenden Kommentare zum Privatstiftungsgesetz maßgeblich wissenschaftlich mit geprägt (siehe auch www.privatstiftung.info).
Die Kanzlei begleitet Stifter, Begünstigte und Stiftungsorgane seit der Einführung des PSG 1993 in allen maßgeblichen Fragen und hat bereits in Zusammenhang mit über 200 Stiftungen beraten. Wir vertreten und beraten auch regelmäßig zu den Themen der Nachfolgeplanung sowie in Verlassenschaftsverfahren bzw zur Geltendmachung und Durchsetzung ihrer Ansprüche (zum erbrechtlichen Teil siehe www.testament.wien).
Wir gestalten Stiftungserklärungen und Stiftungszusatzurkunden mit Blick auf die individuellen Ziele des Stifters, die langfristige Governance und die Effizienz der Struktur, damit diese auch in Zukunft den sich sachlich oder rechtlich ändernden Voraussetzungen entspricht.
Viele Stiftungsurkunden entsprechen nicht mehr den aktuellen rechtlichen Anforderungen oder den geänderten Lebensumständen der Beteiligten. Wir überarbeiten Stiftungserklärungen rechtssicher und praxisorientiert.
Wir beraten Stiftungsvorstände, Beiräte und Stiftungsprüfer in allen Fragen der laufenden Stiftungsführung. Darüber hinaus übernehmen Kanzleiangehörige Funktionen als Stiftungsvorstände und Beiräte. Bei ausländischen Strukturen stellen wir die Einhaltung der Governance als Protektor sicher.
Wir entwickeln ganzheitliche Nachfolgekonzepte für Unternehmerfamilien und Vermögensinhaber — einschließlich der Koordination von Stiftungsstrukturen, erbrechtlichen Instrumenten und steuerlicher Planung. Eine sorgfältige Nachfolgeplanung macht häufig auch die Anpassung von Gesellschaftsverträgen und Syndikatsverträgen notwendig.
Wir verfassen Testamente, Erbverträge und letztwillige Verfügungen und beraten in allen erbrechtlichen Fragen, einschließlich Pflichtteilsrecht und Pflegevermächtnis.
Wir vertreten Erben, Vermächtnisnehmer, Pflichtteilsberechtigte, aber auch Dritte bei der Durchsetzung ihrer Rechte und Ansprüche im Verlassenschaftsverfahren sowie im streitigen Verfahren, bis hin zur Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen und Anfechtung letztwilliger Verfügungen.
Wir betreuen eine Vielzahl österreichischer und internationaler Family Offices, Unternehmerfamilien, Stiftungen und (U)HNWI, Stifter, Begünstigte und Stiftungsorgane in allen Fragen der Nachfolgeplanung, des Stiftungsrechts und des Erbrechts samt Verlassenschaftsverfahren:
namhafter österreichischer Privatstiftungen und unternehmerischen Strukturen.
unter Einbindung mehrerer Jurisdiktionen sowie zahlreicher Rechtsträger samt erfolgreicher Durchsetzung der KESt-rechtlichen Behandlung von Pflichtteilsergänzungsansprüchen.
auch in Verbindung mit gesellschaftsrechtlichen Strukturen.
in Zusammenhang mit formungültigen letztwilligen Verfügungen.
und Pflichtteilsergänzungsansprüchen ebenso wie der Abwehr derartiger Forderungen.
Unsere Anwältinnen und Anwälte publizieren regelmäßig zu aktuellen Fragestellungen des Gesellschaftsrechts und von Unternehmenstransaktionen. Die nachfolgende Auswahl vermittelt einen Einblick in unsere wissenschaftliche Tätigkeit und fachliche Spezialisierung.
Kommentar zum Privatstiftungsgesetz, 4. Auflage, Verlag LexisNexis, Wien (2022), 1.185 Seiten
BestellformularArnold/Ginthör, Der Stiftungsvorstand 2. Auflage, smart internet services Verlag (2025), 255 Seiten
Arnold/Ludwig (Hrsg.), Stiftungshandbuch 3. Auflage, Linde Verlag (2022), 432 Seiten
BestellformularGesRZ 2023, 221: Privatstiftungen werden meist zur langfristigen generationsübergreifenden Planung und Gestaltung gewählt
und daher nicht zu Unrecht mit einer vorweggenommenen Erbfolge verglichen. Hier Anregungen gegeben, wie auf mögliche Änderungen der Rahmenbedingungen reagiert werden kann bzw welche Vorsorgen getroffen werden können bzw sollen, um derartige Anpassungen auch zu ermöglichen.
Privatstiftung und Pflichtteilsrecht, Änderungen durch das ErbRÄG 2015 und die EU-ErbVO: GesRZ 2015, 346
DownloadUnsere Expertise im Gesellschaftsrecht und bei Unternehmenstransaktionen wird regelmäßig von renommierten nationalen und internationalen Fachrankings ausgezeichnet. Die folgenden Auszeichnungen unterstreichen unsere führende Stellung in diesem Rechtsgebiet.
Anwälte der ARNOLD Rechtsanwälte belegen laut dem Trend-Anwaltsranking den ersten Platz bei Privatkunden und Stiftern, den siebenten Platz im Immobilienrecht und den dritten Platz im Steuerrecht. Nikolaus Arnold wurde als einer der Top-Platzierten aller österreichischen Anwälte ausgezeichnet.
ARNOLD Rechtsanwälte wurden von HNW Chambers auf Band 1 im Bereich Private Wealth Law gereiht, Nikolaus Arnold belegt im individuellen Anwaltsranking ebenfalls Band 1.